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AGBs

1. Leistungsgegenstand

1.1 Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarten Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer der Trainingseinheit wird individuell vereinbart, beträgt jedoch Minimum 45min, maximal 60 Minuten.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin steht ihrem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten Mo.–Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin.

4. Haftung

4.1 Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungshilfen beruht.
4.2 Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin haftet nicht über die Erbringung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesem erhalten hat.
4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Tina Vowe Fitness-Berlin um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der 10er oder 20er Karten erfolgt im Voraus. Der Klient erhält von Tina Vowe Fitnesscoach eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge in Bar oder per Überweisung vor dem Beginn der ersten Trainingseinheit zu bezahlen ist.
5.2 Einzelne Trainingseinheiten werden in Bar am Trainingstag selbst vor Beginn vom Klient an Tina Vowe Fitnesscoach bezahlt.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Konditionen vereinbart.
6.4 Kauft Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel, Nahrungsergänzungsmittel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Zeit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein
gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts-und-Betriebsgeheimnisse von Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Tina Vowe Fitnesscoach-Berlin hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordene Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainings Einheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und werden keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.